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Regionales Gewerbegebiet Sulz am Neckar

Nach mehreren „Suchläufen“ für die Festlegung eines Regionalen Gewerbegebietes wurde ein Standort bei Sulz am Neckar durch eine Fortschreibung des Regionalplans 2005 regionalplanerisch gesichert und genehmigt. Der Regionalplan legt als Ziel fest, dass auf der Markung Sulz am Neckar für die Ansiedlung eines regionalbedeutsamen gewerblichen Betriebes ein „Vorranggebiet für Gewerbe“ festgelegt und in der Raumnutzungskarte als Regionales Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Der Standort wird damit von Nutzungen, die einer gewerblichen Ansiedlung entgegenstehen können, freigehalten. In der Begründung wird definiert, dass die Gesamtgröße des Standorts mindestens 50 ha beträgt. Das Regionale Gewerbegebiet soll für die Ansiedlung eines gewerblichen Betriebs mit hohem Flächenbedarf vorgehalten werden. Es ist für einen Großbetrieb vorgesehen, dessen Ansiedlung in den übrigen Gewerbe- und Industriegebieten der Region nicht möglich ist.

 

Der Regionalplan weist daher insgesamt eine Fläche von ca. 140 ha, einschließlich Ausgleichsfläche, aus. Zur Umsetzung zur Vermarktung des Regionalen Gewerbegebietes wurde eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schwarzwald-Baar-Heuberg mbH und der Stadt Sulz am Neckar beschlossen. Die Beteiligten treffen sich regelmäßig zu sogenannten Koordinierungsversammlungen, um gemeinsam die jeweils weiteren Schritte zu beschließen.

 

Ausschnitt Raumnutzungskarte Sulz am Neckar