Teilplanfortschreibung "Freiflächen-Photovoltaik"
Laut des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg sollen in den Regionalplänen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 2% der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Eine Sicherung über die Festlegung von Vorranggebieten bedeutet, dass innerhalb der festgelegten Gebiete ein Vorrang von FFPV-Anlagen gegenüber anderen Nutzungen besteht.
Nachdem zur Regionalplanteilfortschreibung „Regionalbedeutsame Windenergieanlagen“ bereits am 24.06.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, wurde am 21.04.2023 von der Verbandsversammlung auch die Einleitung des Verfahrens zur Teilfortschreibung „Freiflächen-Photovoltaik“ beschlossen. Das im Februar 2023 vom Landtag beschlossene „Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften“ (KlimaG BW) legt als Landesvorgabe mindestens 0,2% der jeweiligen Regionsfläche für die Freiflächen-Photovoltaik fest.
Entsprechend der vom Landtag im November 2022 beschlossenen Änderung des Landesplanungsgesetzes sollen die Regionalplan-Fortschreibungen „Regionalbedeutsame Windenergieanlagen“ und „Freiflächen-Photovoltaik“ bis spätestens 30.09.2025 als Satzung festgestellt werden.
Verfahrensstand Teilplanfortschreibung "Freiflächen-Photovoltaik":
01. Dezember 2023 - Sitzung Verbandsversammlung
Der Planentwurf wird von der Verbandsversammlung beschlossen. Auf dieser Grundlage wird die Verbandsverwaltung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 12 Abs. 2 und 3 LplG beauftragt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 08.01.-09.02.2024 statt. Den Trägern öffentlicher Belange wird im Zeitraum 08.01.-08.04.2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
27. Oktober 2023 - Sitzung Planungsausschuss
In der heutigen Sitzung wurde das Ergebnis der Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss gem. § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz zur Kenntnis genommen. Als Empfehlungsbeschluss für die Verbandsversammlung soll den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der Hinweise zugestimmt werden.
Des weiteren liegt der Planentwurf vor und kann von der Verbandsversammlung im Dezember 2023 beschlossen werden. Auf dieser Grundlage soll die Verbandsverwaltung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 12 Abs. 2 und 3 LplG beauftragt werden. In der heutigen Sitzung des Planungsausschusses wurde ein entsprechender Empfehlungsbeschluss für die Verbandsversammlung gefasst. Die Sitzungsbeilage des Planungsausschusses Nr. 13/2023 finden Sie hier...
24. April 2023 - 02. Juni 2023 - Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss
Gemäß § 9 (1) des Raumordnungsgesetzes (ROG) des Bundes sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von dem Aufstellungsbeschluss zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Im Rahmen dieser Unterrichtung können die berührten öffentlichen Stellen Hinweise zu den von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung geben, sofern diese für den Teilplan „Freiflächen-Photovoltaik“ bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Insgesamt wurden 316 Adressaten angeschrieben und um Rückmeldung gebeten. Bei der Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 12 Abs. 2 und 3 LplG.
21. April 2023 - Aufstellungsbeschluss
Die Verbandsversammlung fasst den Aufstellungsbeschluss und beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Teilplans "Freiflächen-Photovoltaik". Sie beauftragt die Verbandsverwaltung mit der Ausarbeitung der einzelnen Plankapitel und der Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte.