Teilplanfortschreibung "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen"

Zur Umsetzung der Energiewende und den damit verbundenen Klimaschutzzielen, hat der Bundesgesetzgeber im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgeschrieben, dass zwei Prozent der Landesfläche bundesweit und differenziert über Flächenbeitragswerte der einzelnen Bundesländer für die Windenergienutzung bereitzustellen sind. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) in Verbindung mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes (LplG) verpflichtet die Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg bereits bis zum 30.09.2025 mittels Satzungsbeschluss 2 % der Regionsfläche für Solar- und Windenergie zur Verfügung zu stellen - davon nach den Vorgaben des Bundes 1,8 % für die für den Ausbau der Windenergie an Land.

 

Die eingerichtete und ressortübergreifende „Task Force“ der Landesregierung soll für einen sicheren Planungskorridor sorgen, um die Nutzung der erneuerbaren Energieträger, insbesondere die Windenergie, zu beschleunigen. Dies umfasst alle umsetzungsrelevanten Aspekte wie die Steigerung der Akzeptanz, die vorrangige Zurverfügungstellung geeigneter Gebiete zur Nutzung von erneuerbaren Energien, die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Kürzung des Rechtsweges. Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg setzt als Akteur der Regionalen Planungsoffensive des Landes die landesrechtlichen Vorgaben nach dem § 20 KlimaG BW über eine Teilfortschreibung des Regionalplans für die Windenergie um. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.06.22 gefasst. Der gesetzlichen Vorgabe aus dem Landesplanungsgesetz entsprechend sollen die Planentwürfe spätestens bis zum 01.01.2024 in die Auslegung gebracht werden.

 

 

 

Verfahrensstand Teilplanfortschreibung "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen":

 

01. Dezember 2023 - Sitzung Verbandsversammlung

Der Planentwurf wird von der Verbandsversammlung beschlossen. Auf dieser Grundlage wird die Verbandsverwaltung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 12 Abs. 2 und 3 LplG beauftragt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 08.01.-09.02.2024 statt. Den Trägern öffentlicher Belange wird im Zeitraum 08.01.-08.04.2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

 

27. Oktober 2023 - Sitzung Planungsausschuss

Der Planentwurf liegt vor und kann von der Verbandsversammlung im Dezember 2023 beschlossen werden. Auf dieser Grundlage soll die Verbandsverwaltung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 12 Abs. 2 und 3 LplG beauftragt werden. In der heutigen Sitzung des Planungsausschuss wurde eine entsprechender Empfehlungsbeschluss für die Verbandsversammlung gefasst. Die Sitzungsbeilage des Planungsausschusses Nr. 12/2023 finden Sie hier...

 

17. März 2023 - Beschluss der Planungskriterien

Zwischen den Regionalverbänden erfolgte ein Austausch über einheitliche Planungskriterien zur Ermittlung geeigneter Flächen im Sinne des Planziels gemäß Klimaschutzgesetz BW. Im Rahmen der Regionalen Planungsoffensive liegen mittlerweile eine Vielzahl von Hinweisen vor, wie mit planungsrelevanten Kriterien und Umweltbelangen plankonzeptionell umgegangen werden kann. Die Verbandsverwaltung hat sich mit der Ermittlung einer ersten Suchraumkulisse befasst. Es wurden für das weitere Verfahren Planungskriterien festgelegt. Die Sitzungsbeilage des Planungsausschusses Nr. 1/2023 finden Sie hier...

 

02. Dezember 2022 - Kenntnisnahme des Ergebnisses aus der Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss und des Planungsstandes

Die Verbandsversammlung nimmt das Ergebnis der Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss zur Regionalplanfortschreibung, Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“, gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) zur Kenntnis. Den in der Sitzungsbeilage aufgeführten Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der Hinweise wird zugestimmt. Die Sitzungsbeilage der Verbandsversammlung Nr. 22/2022 finden Sie hier...

 

30. Juni 2022 - 12. August 2022 - Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss

Gemäß § 9 (1) des Raumordnungsgesetzes (ROG) des Bundes sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von dem Aufstellungsbeschluss zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Im Rahmen dieser Unterrichtung werden die berührten öffentlichen Stellen aufgefordert über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, sofern diese für den Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Insgesamt wurden 319 Adressaten angeschrieben und um Rückmeldung gebeten. Bei der Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 12 Abs. 2 und 3 LplG.

 

24. Juni 2022 - Aufstellungsbeschluss

Die Verbandsversammlung fasst den Aufstellungsbeschluss und  beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Teilplans "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen". Sie beauftragt die Verbandsverwaltung mit der Ausarbeitung der einzelnen Plankapitel und der Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte.

Sicht auf mehrere Windkraftanlagen