2. Änderung Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg, Teilplan „Rohstoffsicherung“

Die Verbandsversammlung hat am 15. März 2019 beschlossen, ein Beteiligungsverfahren zur punktuellen Änderung des Teilplans als 2. Änderung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003, Teilplan „Rohstoffsicherung“ gem. § 9 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 LplG durchzuführen und hat am 13. Dezember 2019 diese Teilplanänderung als Satzung beschlossen.

Die Genehmigung der Teilplanänderung durch Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 24. Juni 2020 wurde am 24. Juli 2020 öffentlich bekanntgemacht.

 

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